Neufahrzeuge die noch nicht länger als 6 Monaten im Ausland zugelassen waren. Entscheidend für die CO2 Abgabe (CO2 Steuer) ist das Erstzulassungsdatum gegenüber dem Schweizer Zollstempel auf dem Formular 13.20 A.
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Neufahrzeuge die noch nicht länger als 6 Monaten im Ausland zugelassen waren. Entscheidend für die CO2 Abgabe (CO2 Steuer) ist das Erstzulassungsdatum gegenüber dem Schweizer Zollstempel auf dem Formular 13.20 A.