Neufahrzeuge die noch nicht länger als 6 Monaten im Ausland zugelassen waren. Entscheidend für die CO2 Abgabe (CO2 Steuer) ist das Erstzulassungsdatum gegenüber dem Schweizer Zollstempel auf dem Formular 13.20 A.
Neufahrzeuge die noch nicht länger als 6 Monaten im Ausland zugelassen waren. Entscheidend für die CO2 Abgabe (CO2 Steuer) ist das Erstzulassungsdatum gegenüber dem Schweizer Zollstempel auf dem Formular 13.20 A.