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Ausländische Mehrwertsteuer

Kaufen Sie ein Auto im Ausland bei einem Autohaus bzw. einem Unternehmen, beinhaltet das Angebot üblicherweise eine Mwst (bsp. Deutschland 19%). Im ersten Schritt bezahlen Sie den Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer. 

Als nächstes benötigen Sie eine Ausfuhrdeklaration für den ausländischen Zoll. Nur durch eine korrekte elektronische Ausfuhranmeldung, erhalten Sie in einem weiteren Schritt die Zoll Ausfuhrbescheinigung und können so, die bereits bezahlte Steuer bei Ihrem Verkäufer zurückfordern.

Oft wird die Deutsche Mehrwertsteuer vertraglich wie eine Kaution behandelt. Liefern Sie Ihrem Verkäufer in der vereinbarten Frist die Ausfuhrbescheinigung, überweist er Ihnen den Betrag wieder auf Ihr Konto zurück.

Weitere Informationen zur Ausfuhrdeklaration und wie Sie durch uns die Zollanmeldung kommen, erfahren Sie hier.

Hinweis:

Sollten Sie ein Auto bei einer Privatperson kaufen, beinhaltet das Angebot keine Mehrwertsteuer. Entsprechend können Sie nach dem Export auch keine Rückerstattung geltend machen.