Bemängelt das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug, können Sie entweder eine Reparatur durch unseren Partner (Rowilag AG) veranlassen oder das Fahrzeug in Ihre Wunschgarage auf Ihre Kosten verschieben lassen.
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Bemängelt das Strassenverkehrsamt das Fahrzeug, können Sie entweder eine Reparatur durch unseren Partner (Rowilag AG) veranlassen oder das Fahrzeug in Ihre Wunschgarage auf Ihre Kosten verschieben lassen.